Allgemeine Geschäftsbedingungen:


§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

  • Für die im Internetauftritt und in den Filialen des Unternehmens Aabacus Bestattungen begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Aabacus Bestattungen und seinen Auftraggebern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Beauftragung.

  • Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden zurückgewiesen.

  • Im weiteren Verlauf dieser AGB beschreibt der Wortlaut „der*dem Auftraggeber“ oder „des Auftraggebers“ stellvertretend die betreffende Person als Auftraggeberin bzw. als Auftraggeber.


§ 2 Angebot / Preise

  • Im Angebot aus Gründen der Vollständigkeit ausgewiesene Kosten Dritter, z.B. für einen Grabplatz, oder der Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. sollen der Information des Auftraggebers in dienen und entsprechen i.d.R. dem aktuellen Kenntnisstand. Aabacus Bestattungen bittet daher um Verständnis, dass für diese Angaben keine Gewähr übernommen werden kann.

  • Der vorliegende Sterbefall wird durch Aabacus Bestattungen beim zuständigen Standesamt angezeigt und bei Vollständigkeit der hierfür erforderlichen Original-Dokumente, erhält der Auftraggeber zwei Sterbeurkunden für soziale Zwecke gratis.

  • Bei Unvollständigkeit der Dokumente beantragt Aabacus Bestattungen eine behördliche Zurückstellung der Beurkundung, damit die Bestattung gesetzeskonform fortgesetzt werden kann.

  • Zusätzliche Sterbeurkunden für private Zwecke berechnet Aabacus Bestattungen mit 30 € für die erste Urkunde. Für jede weitere Urkunde, oder für vorläufige-, fehlende-, bzw. zu beschaffende Dokumente werden jeweils 20 € berechnet.

  • anfallende Krankenhaus- oder Arztkosten, werden nicht verauslagt. Bei vorliegenden Sicherheiten (z.B. Sterbegeldversicherung, Treuhandvertrag, o.ä.) können diese Kosten von Aabacus Bestattungen ausgelegt werden.

  • Im Angebotspreis sind alle Dienstleistungen innerhalb der Arbeitszeiten Mo.-Fr. 08:00-18.00 Uhr enthalten.

  • Gewünschte Trauerfeierdienste, erschwerte Heim- bzw. Hausabholungen mit erhöhtem Personalaufwand (mehr als zwei Personen), oder Abholungen an Feiertagen, Wochenenden oder nachts, werden zusätzlich berechnet. Bsp.: Der Mehraufwand für eine Spät-/Nacht-/ oder Wochenendabholung beträgt 180,- € bei einem üblichen Einsatz von zwei Bestattungsfachkräften und kann höher ausfallen falls mehr Personal erforderlich ist

  • Der Gesetzgeber erlaubt eine Zeitspanne bis zu 36 Stunden, bevor eine verstorbene Person überführt werden muss. Dem Ermessen des Auftraggebers nach kann dieser Zeitraum genutzt werden, um diesbezügliche Mehrkosten zu vermeiden.

  • Bei einem Polizeieinsatz am Sterbeort entstehen zusätzliche Kosten für die behördlich angeordnete Inobhutnahme bzw. Verwahrung der verstorbenen Person bis die Bestattungsfreigabe vorliegt.

  • Verstorbene Personen mit einem Körpergewicht >100 kg oder einer Körpergröße >1,90m benötigen einen Sarg in Übergröße. Diesbezügliche Mehrkosten müssen im Voraus abgestimmt sein – der Auftraggeber ist aufgefordert Aabacus Bestattungen im Voraus zu informieren.

  • Sollte die Beisetzung, aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten hat, sich verzögern, behält sich Aabacus Bestattungen vor, zusätzlich anfallende Unterstellkosten zu berechnen.

  • Das Angebot hat eine Gültigkeit von vier Wochen und beinhaltet die derzeitige, gesetzliche Mehrwertsteuer.

  • Verbindlich werden Angebot und Preise erst bei Vertragsabschluss.

  • Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen in Prospekten, Werbematerial und Internetdarstellungen sind zulässig - hieraus können keine Rechte gegenüber dem Unternehmen Aabacus Bestattungen hergeleitet werden.

  • Bei Beauftragungen im Sinne der Vorsorge ist ein unterbreitetes Angebot für den Zeitraum von 180 Tagen weiterhin gültig, wenn hierzu die Auftragserteilung unterschrieben und zurückgesendet worden ist. Kosten entstehen erst bei Eintritt des Todes.

  • Mehrkosten für Abholungen verstorbener Personen aus Städten bzw. Gemeinden, die nicht auf der Homepage von Aabacus Bestattungen unter "Unsere Angebote" namentlich gelistet sind, setzen sich zusammen aus Mehraufwendungen für die behördliche Administration und die erweiterte Anfahrt

  • Sofern Angebote von Aabacus Bestattungen keine Friedhofskosten beinhalten, obliegt es dem Auftraggeber den gewünschten Friedhof zu benennen. Hierbei übernimmt Aabacus Bestattungen die Terminierung zur Beisetzung und prüft, ob die jeweilige Friedhofsverwaltung den erforderlichen Beisetzungsdienst durch eigenes Personal vorgibt bzw. anbietet, oder ob Aabacus Bestattungen diesen Beisetzungsdienst zusätzlich selbst anbieten wird.

  • Die Durchführung von Überführungen verstorbener Personen oder von Aschen (Urnen) zum Bestimmungsort (z.B. zur Aufbewahrung/Kühlräume, zum Krematorium oder zum Friedhof/zur Trauerfeier bzw. Beisetzung) obliegt der Entscheidungsbefugnis von Aabacus Bestattungen.

  • Die Überführung kann durch eigenes Personal von Aabacus Bestattungen, Beauftragung von Kooperationspartnern, oder Erfüllungsgehilfen erfolgen. Die Überführung von Aschen (Urnen) kann auch durch Beauftragung von Urnen-Kurierdiensten erfolgen (z.B. GO!, DHL oder andere). Für die Überführung, die verspätete Zustellung oder ggf. Nichtzustellung einer Urne durch beauftragte Urnen-Kurierdienste, kann Aabacus Bestattungen nicht haftbar gemacht werden. Ebenfalls kann Aabacus Bestattungen keine Garantie über die Zeitdauer einer Zustellung durch Urnen-Kurierdienste oder bei Totalverlust der Urne übernehmen.

  • Überführungen verstorbener Personen werden generell mit einem Überführungsfahrzeug und bei längeren Distanzen auch mittels Lufttransport (Air-Cargo) durchgeführt.


§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  • In den Filialen von Aabacus Bestattungen vor Ort kommt der Vertrag dadurch zu Stande, dass ein schriftliches Angebot des Unternehmens Aabacus Bestattungen von dem Auftraggeber in unterschrieben wird und einhergehend eine Vollmacht zur Abholung bzw. Bestattung der*des Verstorbenen sowie zur Eintragung ins Sterberegister in schriftlicher Form übergeben wird.

  • Die Präsentationen der Angebote auf der Internetseite von Aabacus Bestattungen stellen daher noch kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

  • Des Weiteren sind eine schnelle, möglichst sofortige Verfügbarkeit von Dokumenten (abhängig vom Personenstand der/des Verstorbenen: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehepartner, Scheidungsurteil usw.) sowie ggf. weitergehende Informationen durch den Auftraggeber notwendig - die Dokumente / Informationen werden zwingend zur Erfüllung des entstandenen Auftrages/Vertrages benötigt.

  • Entstehen bei der Durchführung des Auftrages unvorhersehbare und aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten (z.B. für die Beschaffung fehlender Urkunden, Übersetzungen ins Deutsche, etc.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

  • Aabacus Bestattungen ist befugt, vor der Annahme und Durchführung des Bestattungsauftrages eine Bonitätsauskunft über den Auftraggeber einzuholen. Bei negativer Bonitätsauskunft ist Aabacus Bestattungen berechtigt, unverzüglich vom Bestattungsauftrag zurückzutreten oder diesen nicht anzunehmen. Aabacus Bestattungen verpflichtet sich, alle gültigen europäischen und deutschen Gesetze und Richtlinien zur Verwendung und Aufbewahrung solcher Informationen strikt einzuhalten.

  • Datenschutzhinweise: bei Bedarf übermittelt Aabacus Bestattungen die Daten des Auftraggebers (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten an die Legial AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München an die Infosource Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden, oder an die BoniPlus UG, Kanalstr. 10, 47138 Duisburg. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe b und der Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f der DSGVO. Weitergehende Informationen zu den mit Geltung der DSGVO verbundenen Verpflichtungen sind im Bereich Downloads auf der Website legial.de inkl. dem Informationsblatt der Legial AG und Infosource Consumer Data GmbH, oder auf der Website www.bonitaetspruefung.com der BoniPlus UG zu finden.

  • Verbindlich werden Angebot und Preise erst bei Vertragsabschluss und durch Unterschrift des Auftraggebers auf der letzten Seite des Angebots unter „Auftragserteilung und Einverständniserklärung“.

  • Mit seiner Unterschrift stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu, dass Aabacus Bestattungen vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen darf und als Auftraggeber durch diese Zustimmung sein Widerspruchsrecht verliert. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung (nachlesbar unter aabacus-bestattungen.de) zu akzeptieren und zur Kenntnis genommen zu haben.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

  • Die gesamte Dienstleistung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Aabacus Bestattungen.


§ 5 Fälligkeit / Bezahlung

  • Das Zahlungsziel beträgt 5 Tage ohne Abzug nach Rechnungsdatum.

  • Die Rechnung erhält der Auftraggeber von Aabacus Bestattungen als Vertragspartner postalisch oder auf Wunsch per Email wenige Tage nach der Trauerfeier, oder bereits nach der Beauftragung, sofern keine Trauerfeier, z.B. lediglich eine anonyme- oder begleitete Beisetzung stattfindet.

  • Kosten für Grabstellen, Grabaushub, etc. oder die Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. werden von Aabacus Bestattungen nicht ausgelegt und müssen vom dem Auftraggeber an die jeweilige Einrichtung selbst bezahlt werden.

  • Bei vorliegenden Sicherheiten, z.B. Abtretung/Hinterlegung gültiger und kostendeckender Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen oder Treuhandverträgen, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungsdatum.

  • Hierbei können Kosten für Grabstellen, die Nutzung von Friedhofseinrichtungen o.ä. übernommen werden.

  • Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber kann Aabacus Bestattungen Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes geltend mache

  • Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig und das Unternehmen Aabacus Bestattungen berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Aabacus Bestattungen ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

  • Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, werden die vereinbarten Vergütungen der Dienstleistungen und der Waren, mindestens jedoch 20 % des Gesamtauftrages, an Aabacus Bestattungen fällig, wenn die Nichtausführung oder Nichtlieferung durch das Unternehmen Aabacus Bestattungen nicht zu vertreten ist.


§ 6 Liefer-/Leistungszeit

  • Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und oder auf Grund von Ereignissen, die die Durchführung der Dienstleistung verzögern, erschweren oder ggf. unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen) ist Aabacus Bestattungen berechtigt, die Dienstleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7 Gewährleistung

  • Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

  • Der Auftraggeber hat dem Unternehmen Aabacus Bestattungen Mängel bzw. mangelhafte Leistungen unverzüglich oder unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, in schriftlicher Form anzuzeigen.

  • Der Auftraggeber kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.

  • Erst wenn zweimalige Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsanprüche durch den Auftraggeber geltend gemacht werden.

  • Eine Garantie wird von Aabacus Bestattungen nicht erklärt.


§ 8 Haftungsausschluss

  • Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

  • Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens Aabacus Bestattungen, sofern der Auftraggebe in Ansprüche gegen diese geltend macht.

  • Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages dienen.

  • Ausgeschlossen von Schadensersatzansprüchen bleiben die Überführungen, ggf. Nichtzustellungen oder ggf. Totalverluste von Urnen durch beauftragte Urnen-Kurierdienste.

  • Ebenfalls ausgeschlossen von Schadensersatzansprüchen bleiben Verluste oder das Nichtwiederauffinden von jeglichen Gegenständen und Schmuckstücken, sowie ideelle oder materielle Dinge des persönlichen Nachlasses, die die verstorbene Person bei bzw. an sich trug, als sie durch Aabacus Bestattungen zum Zwecke der Bestattung übernommen, abgeholt und überführt wurde.

  • Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.


§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand

  • Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Aabacus Bestattungen und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  • Von vorstehender Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Aabacus Bestattungen ist Hannover.

 

24h-Hotline: 0511 / 45 000 161

Kontaktformular

Kontakt

Aabacus Bestattungen

Berliner Allee 68
30175 Hannover
 
FON:   0511 / 45 000 161
FAX:   0511 / 35 399 476

E-mail: info@aabacus-bestattungen.de
Web: www.Aabacus-Bestattungen.de

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