Komplett 2b: Preisinformation einer Erdbestattung / Sargbestattung im Beisein der Angehörigen
(inkl. Trägerschaft-Tragegeleit zur Beisetzung / ohne Friedhofskosten bzw. Erdgrabstelle)
Basisleistungen:
- Individuelles und einfühlsames Beratungsgespräch
- Gemeinsame Abstimmung aller Leistungen für die Wunschbestattung
- Vertrauensvolle Durchführung
- Transparente und informative Abwicklung
- Abholung der/des Verstorbenen vom Abholort (i.d.R. dem Sterbeort)
- Übernahme der Kosten für die Nutzung der Kühlung am Abholort (i.d.R. im Krankenhaus, Hospiz, der Pathologie oder Pflegeeinrichtung) ab dem Tag der Beauftragung zur Abholung
- Gebühr für die ärztlichen Leichenschau und Ausstellung der (nicht vorläufigen) Todesbescheinigung bzw. des Leichenschau- oder Totenscheins
- Einholung der polizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Freigabe der/des Verstorbenen (soweit erforderlich) und Übernahme der Kosten
- Hygienische Grundversorgung
- Ein-/Umkleiden der/des Verstorbenen in einen Talar (auf Wunsch gerne in eigene Kleidung)
- Einbettung der/des Verstorbenen
- Kiefernsarg "Ambra" (der Sarg besticht durch seine Klarheit und Schlichtheit gepaart mit einer deutlich herausstechenden natürlichen Maserung in einem wundervollen Bernsteinton, kupferfarbene Griffe, inkl. hochwertige Innenausstattung aus Baumwolle)
- Kühlung der/des Verstorbenen in geeigneten Räumlichkeiten bis zur Beisetzung
- Übernahme der Kosten für die Nutzung der Kühlung
- Koordination der Beisetzung mit dem Beisetzungsort
- Anmeldung der Beisetzung
- Überführung der/des Verstorbenen zum Beisetzungsort
- Sterbefallanzeige beim zuständigen Standesamt
- Meldung an das Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Nachlassgericht/Notariat und weitere Standesämter (durch das zuständige Standesamt)
- Abmeldung der/des Verstorbenen bei der Krankenkasse u. Pflegeversicherung sowie bei der Renten- und Sozialversicherung
- Abmeldung der/des Verstorbenen beim Versorgungsamt (wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt)
- Beantragung und Übernahme der Gebühr einer kostenpflichtigen und möglicher kostenfreier Sterbeurkunde(n)
- Vorbereitung des Antrages für das Sterbevierteljahr für die Witwe oder den Witwer
Beisetzungsort:
- Kosten des Tragegeleits (Trägerdienst) zur Beisetzung auf dem Friedhof im Beisein der Angehörigen bzw. der Trauergäste
Bitte beachten Sie in Bezug auf die aufgeführten Festpreise folgendes:
- Die für die Beantragung der Sterbeurkunde erforderlichen Dokumente müssen im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Sollten Dokumente nicht entsprechend vorliegen, fordern wir diese für Sie an bzw. lassen diese für Sie ausfertigen. Dafür berechnen wir 49€ zzgl. der Gebühren/Kosten der ausstellenden Behörde oder Unternehmung. Wesentliche Dokumente: Personalausweis oder Nachweis der Ausweisbefreiung, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Familienbuch (wenn verheiratet, verwitwet, geschieden), Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk (geschieden), Sterbeurkunde des Ehepartners (verwitwet)
- Bei einer erschwerten Abholung werden zusätzliche Leistungen notwendig und berechnet: Erschwerte Bedingungen liegen vor bei Unfalltod, wenn der Tod vor mehr als 48 Stunden eingetreten und keine Kühlung erfolgt ist, die/der Verstorbene infektiös ist, besondere Hilfsmittel oder Schutzausrüstungen erforderlich sind, die örtlichen Gegebenheiten eine Abholung mit 2 Personen nicht oder nur schwer ermöglichen oder das Körpergewicht der/des Verstorbenen 100kg übersteigt
- Bei einer Überführung außerhalb der Geschäftszeiten (Mo.- Fr. 8:00 - 17:00 Uhr) kann ein Nacht-/Wochenend-/Feiertagszuschlag erhoben werden
- Ist der Beisetzungsort mehr als 25km vom Abholort entfernt, wird die 'Überführung der/des Verstorbenen (pro km / pauschal)' zusätzlich erforderlich und ist zu vergüten
- Wenn behördliche o. kundenseitige Anforderungen die fristgerechte Bestattung verhindern, sind zusätzliche Leistungen zu berücksichtigen und zu vergüten.

Unser verbindlicher Festpreis (Beisetzung auf Friedhöfen im Raum Region Hannover - Hildesheim inkl. Trägerdienst, ohne weitere Friedhofskosten/Fremdleistungen): 3.459,00 Euro
Unser verbindlicher Festpreis (Beisetzung auf städtischen Friedhöfen Celle inkl. Trägerdienst, ohne weitere Friedhofskosten/Fremdleistungen): 3.395,00 Euro
Unser verbindlicher Festpreis (Beisetzung auf städtischen Friedhöfen Hameln inkl. Trägerdienst, ohne weitere Friedhofskosten/Fremdleistungen): 3.569,00 Euro
Friedhofskosten/Fremdleistungen:
Friedhofskosten/Fremdleistungen umfassen unter anderem Gebühren für die Grabstätte, die Erbringung von Grabarbeiten und ergänzenden Leistungen auf dem Friedhof, die Inanspruchnahmen von Bestattungseinrichtungen oder Aufwendungen für ergänzende Arbeits- und Dienstleistungen, sowie damit im Zusammenhang stehende Handlungen. Die tatsächlichen Gebühren basieren auf der aktuell gültigen Gebührensatzung des Beisetzungsortes oder den Gebührensätzen Dritter. Eine Beisetzung ist vorbehaltlich der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung und Verfügbarkeit der Grabstätte.
oder inklusiv einer stilvollen Trauerfeier am Sarg...
Komplett 2c: Preisinformation einer Erdbestattung / Sargbestattung
(inkl. Trägerschaft-Tragegeleit zur Beisetzung / ohne Friedhofskosten bzw. Erdgrabstelle)
Basisleistungen:
wie unter “Komplett 2b” beschrieben
Beisetzungsort:
wie unter “Komplett 2b” beschrieben
Trauerfeier:
Zu einer Trauerfeier kommen die Hinterbliebenen, Freunde und Wegbegleiter zusammen, um gemeinsam dem Verstorbenen zu gedenken und ihn zu würdigen. Solche Feiern können - entsprechend der jeweiligen Glaubensvorstellungen oder Weltanschauungen - individuell gestaltet werden. Sie sind somit entweder religiös oder weltlich ausgerichtet und werden üblicherweise durch eine/n Geistliche/n oder Trauerredner/in begleitet.
- Durchführung innerhalb der normalen Arbeitszeit (Mo.-Fr., 9-17 Uhr) für den Zeitraum von ca. 15-30 Minuten (oftmals abhängig vom Ausrichtungsort).
- Je nach örtlicher Begebenheit oder individuellem Wunsch in einer Trauerhalle, einer Friedhofskapelle oder anderen geeigneten Räumlichkeiten oder einem Andachts- oder Gedenkplatz (in der Regel am oder in der Nähe des Beisetzungsorts).
- Auf Wunsch kann der Zeitrahmen der Trauerfeier zum Mehrpreis um weitere 15-30 Minuten verlängert werden.
- Abstimmungen mit der Friedhofsverwaltung, dem Pfarrbüro der Kirchengemeinde oder den Vermietern/Verwaltern des Trauerraumes, dem Überführungsdienstes, dem/der zuständigen oder gewünschten Trauerredners/in (geistliche/r oder weltliche/r Redner/in), dem/der Organisten/in oder dem/der Musikers/in für die musikalischen Beiträge oder Untermalungen, dem/der Küsters/in, des Geläutdienstes (z.B. beim Ausgang) und anderer, örtlich einzubeziehender Institutionen
- Abstimmung der Vorgehensweise zur geplanten Durchführung mit allen erforderlichen Institutionen am Ort der Trauerfeier.
- Vorbereitungsarbeiten zur Trauerfeier (Anwesenheit min. 30 Minuten vor Beginn der Trauerfeier, Kontrolle des Grabplatzes, des Blumenschmucks, der funktionellen Einrichtungen des Trauerraumes, sowie Bereitstellung der Druckerzeugnisse).
- Der Sarg wird auf einem Katafalk oder Sargwagen traditionell aufgesetzt.
- Vorhandene Dekorationen im Trauerraum werden verwendet und durch weitere Deko-Grundelemente (Kerzen, Säulen, Textilien, etc.) durch den Bestatter ergänzt, damit sich ein harmonisches Gesamtbild ergibt.
- Bereitstellen und Abspielen von bis zu drei Musiktiteln (je nach örtlichen Gegebenheiten mit eigener oder vorhandener Technik, auf Wunsch können die Musiktitel durch den Bestatter bereitgestellt werden).
- Begrüßung und Betreuung der Angehörigen und der Trauergäste im Rahmen der Trauerfeier.
- Führen der Kondolenz inkl. Treuhanddienst für Trauergeschenke und –briefe
- Trage- bzw. Fahrdienst für Kranz- und Blumenschmuck inkl. Dekoration an der Grabstelle
- Nachbereitung der Trauerfeier (u.a. Verabschiedung der Angehörigen und Trauergäste, Abbau der Dekoration, Wiederherstellen der vorgefundenen Ordnung im Trauerraum).
- Ansprechpartner für die Angehörigen vor, während und nach der Trauerfeier.
Bitte beachten Sie:
- In einigen Kapellen, Trauerhallen oder an einigen Plätzen darf lediglich die dort vorhandene Dekoration verwendet werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Deko-Gestaltungen häufig nur bedingt oder auch gar nicht statthaft. Mancherorts sind sogar keinerlei Trauerdekoration vorhanden. Gerne können wir Ihrem Wunsch einer umfangreichen und individuellen Dekoration der Trauerfeier ergänzend anbieten.
- Die Kosten für die Nutzung unserer Räumlichkeiten sind im Angebotspreis enthalten. Bei der Nutzung anderer Räumlichkeiten können ggf. Kosten für die Anmietung entstehen.
- Die Buchung von Musikern oder Rednern, die die Trauerfeier begleiten, erfolgt ebenfalls gesondert. Gleiches gilt für ergänzende Dienstleistungen, wie z.B. Fahrdienst.
- Für den Fall, dass die Dauer der An- oder Abreise von unseren Bestattungshäusern zum Ort der Feierlichkeit 30 Minuten überschreitet, behalten wir uns vor, eine 'An- und Abreisepauschale zum Ort der Feierlichkeit' zu berechnen, welche die Aufwendung an Zeit und Kosten für die verlängerte An- und Abreise der Mitarbeiter zur Durchführung und Begleitung der Feierlichkeiten kompensiert (35,- EUR pro angefangene 30 Minuten und Mitarbeiter).

Unser verbindlicher Festpreis (Beisetzung auf Friedhöfen im Raum Region Hannover - Hildesheim inkl. Trägerdienst, ohne Friedhofskosten/Fremdleistungen): 4.029,00 Euro
Unser verbindlicher Festpreis (Beisetzung auf städtischen Friedhöfen Celle inkl. Trägerdienst,
ohne weitere Friedhofskosten/Fremdleistungen): 3.965,00 Euro
Unser verbindlicher Festpreis (Beisetzung auf städtischen Friedhöfen Hameln inkl. Trägerdienst, ohne weitere Friedhofskosten/Fremdleistungen): 4.139,00 Euro
Friedhofskosten/Fremdleistungen:
Friedhofskosten/Fremdleistungen umfassen unter anderem Gebühren für die Grabstätte, die Erbringung von Grabarbeiten und ergänzenden Leistungen auf dem Friedhof, die Inanspruchnahmen von Bestattungseinrichtungen oder Aufwendungen für ergänzende Arbeits- und Dienstleistungen, sowie damit im Zusammenhang stehende Handlungen. Die tatsächlichen Gebühren basieren auf der aktuell gültigen Gebührensatzung des Beisetzungsortes oder den Gebührensätzen Dritter. Eine Beisetzung ist vorbehaltlich der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung und Verfügbarkeit der Grabstätte.