Erdbestattung / Sargbestattung

Unter einer „Erdbestattung“ (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung eines im Sarg gebetteten Leichnams in die ausgehobene Grabgruft auf dem Friedhof. Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen oftmals Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber werden mit dieser Begrifflichkeit in der Regel nicht gemeint.

Im Rahmen einer Erdbestattung können die Angehörigen der Beisetzung des Sarges beiwohnen oder auch verfügen, dass der Sarg anonym durch das Bestatterpersonal beigesetzt werden soll - sprich ohne Beisein / nicht in Gegenwart der Angehörigen.

Wir bieten Ihnen die anonyme Erdbestattung bereits zu einem Komplettpreis von

1.980,- Euro  inkl. Mwst. an (zzgl. Friedhofskosten)

Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein, mich gekannt zu haben. Du wirst immer mein Freund sein. Du wirst dich daran erinnern, wie gerne du mit mir gelacht hast. (Antoine de Saint-Exupéry)
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Bei der begleiteten Erdbestattung

ist u.a. ein komplett ausgestatteter und ansprechend aussehender heller Erdbestattungssarg enthalten (siehe Abb. rechts).
Ebenfalls enthalten sind die Kosten der Trägerschaft für das Tragegeleit und die Beisetzung in die Grabgruft auf dem Friedhof. Weitere Detailangaben zum Leistungsumfang einer Erdbestattung finden Sie unter "Unsere Angebote".
Eine Erdbestattung mit Beisetzungszeremonie und im Beisein / in Gegenwart der Angehörigen bzw. Trauergäste ist etwas umfangreicher, bedingt durch einen hochwertigeren Erdbestattungssarg und den Personalbedarf zwecks würdevollem Tragegeleit durch die örtliche Trägerschaft zur Grabstelle.
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Wir bieten Ihnen diese Bestattungsform bereits zu einem Komplettpreis von

2.580,- Euro  inkl. Mwst. an (zzgl. Friedhofskosten)
Hinsichtlich weiterer Detailangaben zur Erdbestattung orientieren Sie sich bitte unter unserer Rubrik "Särge", wo Sie eine Bebilderung der verwendeten Standardsärge und auch weitere Sargmodelle inkl. dazugehöriger Preisangaben finden.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Friedhofsverwaltungen im Raum Niedersachsen, bietet sich für die Angehörigen auch die Möglichkeit einer Besichtigung, um im Voraus die gewünschte Grabstelle auszusuchen, oder den Ort der geplanten Trauerfeier genauer kennenzulernen.

Auf Wunsch und nach vorheriger Vereinbarung mit unserem Hause, besteht direkt vor Beginn einer Trauerfeier für den engeren Kreis der Angehörigen auch die Möglichkeit der persönlichen Abschiednahme am Sarg. Zu diesem Zweck befindet sich der Sarg mit der/dem Verstorbenen in einem separaten Abschiedsraum und kann auf Wunsch der Angehörigen auch geöffnet werden. Erst nachdem die persönliche Abschiednahme erfolgt ist, würde mit der Trauerfeier begonnen werden.

Es ist aber auch durchaus üblich, bereits nach der Abschiednahme direkt zum Grab zu gehen und den Sarg mit der verstorbenen Person beiszusetzen. Diese Variante einer quasi stillen Trauerfeier bzw. Abschiednahme hat den wirtschaftlichen Vorteil, dass nur ein geringer Teil der sonst üblichen Kosten einer Trauerfeier zu begleichen sind.

Eine religiös durchgeführte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer verstorbenen Person in der Erde die Verwendung eines Sarges vor.

Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften. Dies betrifft vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit. Durch diese Ruhezeiten ist eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleistet, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird. Eine unterirdische Bestattung in Grüften wird in der Regel ebenfalls nicht gestattet, da hier die Verwesung zu langsam voranschreitet.

Im Christentum ist die Erdbestattung von Beginn an die übliche Form gewesen. Allerdings galt das nicht für weltliche und geistliche Würdenträger und Adlige. In Zeiten, in denen diese noch in Gruften bestattet wurden, wurde ein Sarg in der Familiengruft neben den anderen gesetzt, auch Beisetzung genannt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde das Abweichen von der Erdbestattung langsam auch unter Christen gebräuchlich, allerdings in Form einer Feuerbestattung, nachdem diese zunächst vor allem von Freidenkern propagiert worden war.

Die Erdbestattung ist ein Ritual, bei dem bestimmte Verhaltensweisen und Prozesse üblicherweise ohne notwendige Absprachen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Religion und Land zum Teil erheblich.

Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird.
Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln.

Wünschen Sie eine Preisinformation oder andere Art der Bestattung, dann klicken Sie bitte auf den hier folgenden Link. Vielen Dank.

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