Urnenüberführung ins Ausland

„Der andere Weg“: Für Ihre Entscheidung, wo und wann die Asche eines geliebten Menschen beigesetzt werden soll, bieten wir Ihnen den Freiraum, den Sie und Ihre Angehörigen sich wünschen. Wenden Sie sich für eine Urnenüberführung ins Ausland vertrauensvoll an Aabacus Bestattungen. Wir sind deutschlandweit an Ihrer Seite.

Urnenüberführung ins Ausland mit Aabacus – würdevoll, kompetent & preiswert – Partner Ihres Vertrauens in ganz Niedersachsen:
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✔️ Verantwortungsvolle und fachgerechte Durchführung von Beerdigungen jeder Art
✔️ Wir sind als modernes Bestattungshaus offen für alternative Bestattungsarten
✔️ Entlastung von allen Formalitäten bei einer Urnenüberführung

Bei Aabacus Bestattungen kommen wir Ihrem Wunsch nach einer Urnenüberführung ins Ausland gerne nach. Eine Bestattung im Heimatland oder an einem Ort im Ausland, zu dem die / der Verstobene zu Lebzeiten eine besondere Beziehung hatte, ist ein häufig geäußerter Wunsch zu Lebzeiten oder von Angehörigen im Trauerfall.

Vor einer Urnenüberführung ins Ausland muss eine Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium in Deutschland durchgeführt werden.
 
Im Anschluss gibt der Gesetzgeber vor, die Asche innerhalb eines Monats bei hierfür vorgesehenen Institutionen (Friedhof, Waldfriedhof, Seebestattung, Kolumbarium etc.) beisetzen zu lassen. Dazu benötigen wir den letzten Willen des Verstorbenen oder das Einverständnis der Angehörigen, um die Einäscherung durchführen zu können.
„Der andere Weg“ bietet eine Alternative. Im Vergleich zu einer Sargüberführung ist die Urnenüberführung ins Ausland die kostengünstigere Variante.

Als alternative Bestattung zu städtischen und kirchlichen Bestattungsformen auf Friedhöfen, aber auch zu Waldfriedhöfen und anderen naturbelassenen Bestattungsformen, bieten wir Ihnen sehr preisgünstig die Feuerbestattung an. Häufig wird an uns der Wunsch herangetragen, die Urne nicht auf einem Friedhof innerhalb von Deutschland beisetzen zu müssen.

Als Alternative hierzu, und auf Wunsch der Angehörigen, kann die Urne auch zunächst in ein Nachbarland (z.B. in die Schweiz) überführt werden, um der Beisetzungsverpflichtung nicht nachkommen zu müssen.

Um der individuellen Trauer und den persönlichen Wünschen der Angehörigen möglichst gerecht zu werden, bieten wir unsere Dienstleistungen "Der andere Weg" inkl. vorheriger Feuerbestattung an.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten näher zu den günstigen Angeboten, die wir Ihnen bei einer Urnenüberführung ins Ausland anbieten oder rufen Sie uns einfach an.

Übrigens: „Versteckte Kosten“ sind für uns kein Thema. Wir sind vertraulich an Ihrer Seite und jederzeit ein verlässlicher Partner.
in Würde Bestatten

Darf im Rahmen einer Feuerbestattung die Urne behalten und zu Hause aufbewahrt werden?

Manche Hinterbliebene äußern mitunter den Wunsch, eine Urne zu Hause zu behalten und aufbewahren zu dürfen. Das deutsche Bestattungsgesetz schreibt hier klare Regelungen vor: Verstorbene dürfen nur auf Friedhöfen bestattet werden. Die sogenannte „Friedhofspflicht“ ist in Deutschland nach dem Bestattungsgesetz der jeweiligen Länder geregelt.
 
Das gilt für Verstorbene, die im Rahmen einer traditionellen Erdbestattung im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt werden ebenso wie für die Kremationsasche, die bei einer Feuerbestattung in einer Urne beigesetzt wird.

Vor diesem Hintergrund ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause zu behalten und aufzubewahren. Die Friedhofspflicht steht hier in der Tradition einer Bestattungskultur, die den Friedhof als Ort der Trauerbewältigung und des Gedenkens bewahren möchte.

In manchen europäischen Nachbarländern – etwa in der Schweiz oder in den Niederlanden – ist es erlaubt, die Urne eines Verstorbenen für eine bemessene Dauer zu Hause zu behalten. Das erleichtert den Angehörigen in vielen Fällen den Abschied und die Trauerbewältigung.

So wie die Nachfrage nach Grabstätten ohne Verpflichtung zu ständiger Pflege kontinuierlich steigt (z.B. Waldbestattungen, Seebestattungen, anonyme Rasengräber) wird auch "Der andere Weg" einen Freiraum gewinnen, wo und wann die Asche eines geliebten Menschen beigesetzt werden soll, zunehmend angefragt.

Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen?

Nur in seltenen Ausnahmefällen ist es erlaubt, die Asche eines Verstorbenen zu verstreuen.
 
Nach einer solchen oberirdischen Ascheverstreuung ist ein ortsgebundenes Gedenken an einen lieben Verstorbenen nicht mehr möglich. Die Kirchen lehnen ein solches Ausstreuen der Asche grundsätzlich ab. In einigen Bundesländern hingegen ist genau dies auf ausgewiesenen Rasenflächen einzelner Friedhöfe (sogenannten „Aschestreuwiesen“) möglich.

Lassen Sie sich dazu und zu Ihren weiterführenden Fragen zur Urnenüberführung ins Ausland beraten. Wünschen Sie eine Preisinformation oder eine andere Art der Bestattung, dann klicken Sie bitte auf den hier folgenden Link, oder rufen Sie uns einfach an, wenn Sie weitergehende Fragen haben - wir stehen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung. Vielen Dank.
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Aus den vorgenannten Gründen, sowie der Trauer und den individuellen Wünschen der Angehörigen möglichst gerecht werdend, bieten wir unsere Dienstleistungen "Der andere Weg"  inkl. vorheriger Feuerbestattung bereits

komplett für  2.605,- Euro inkl. Mwst. an.

Aabacus Bestattungen, Partner für eine würdevolle Bestattung zu fairen Preisen – Ihr Spezialist für Urnenüberführungen ins Ausland:
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Als du geboren wurdest, war ein regnerischer Tag. Aber es war nicht wirklich Regen, sondern der Himmel weinte, weil er einen Stern verloren hatte. Und auch wenn es am heutigen Tag regnen sollte - dieser Tag an dem wir Deiner gedenken und Dich in unserem ganz privaten Umfeld verabschieden, dann ist es ebenfalls nicht wirklich Regen, sondern es sind Tränen der Freude und Ergriffenheit des Himmels, weil er seinen vermissten Stern zurück erhält.

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30175 Hannover
 
FON:   0511 / 45 000 161
FAX:   0511 / 35 399 476

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