Unser Standpunkt zum immer wieder gerne bemühten Thema:
"versteckte Kosten"

Als seriöses und modernes Bestattungshaus können wir kein Interesse daran haben, eventuell anfallende Kosten nicht zu benennen.
Ganz im Gegenteil - wir fühlen uns verpflichtet, in jedem Angebot und im persönlichen Gespräch darauf hinzuweisen, falls zusätzliche Auslagen bzw. Gebühren anfallen können. Einhergehend bitten wir aber freundlichst um Verständnis, dass uns hellseherische Fähigkeiten - humorvoll betrachtet - leider nicht vertraut sind.

Bitte vertrauen Sie uns, denn wir sind stets um Preistransparenz bemüht - hierfür stehen stellvertretend unsere Komplettpreisangebote, als auch alle Angebote und/oder Gebührensätze, die Sie ggf. von uns anfordern bzw. bekommen.
Häufig sind als zunächst unberücksichtigte Kosten das Arzt-Honorar oder die Krankenhauskosten gemeint, denn im Sterbefall übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten für die Ausstellung der medizinischen Todesbescheinigung durch einen Arzt. Ebenfalls werden nicht die Kosten für die zwischenzeitliche, dortige  Aufbewahrung verstorbenen Personen übernommen.

Diese Kosten im Voraus und an dieser Stelle genau zu beziffern ist nicht möglich und ausschließlich davon abhängig, an welchem Ort ein Mensch verstirbt und welche Ursachen dazu führten.
Es gibt noch einige wenige Kliniken, die nach Eintritt des Todes für die dann anstehenden Notwendigkeiten keinerlei Kosten geltend machen.

Die meisten anderen Krankenhäuser erwarten von den Angehörigen eine Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 100-180 Euro.

In anderen Pflegeeinrichtungen (Seniorenheime, Hospize, o.ä.) wird bei Tod eines Bewohners ein Arzt herbeigerufen und hierfür ein Honorar nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in ähnlicher Höhe anfallen. Das Arzt-Honorar ist zudem abhängig von der Anfahrtstrecke und Einsatzzeit (tagsüber, nachts, am Wochenende). Die Gebührensätze der GOÄ sind im Internet veröffentlicht.

Darüber hinaus kann es sich bei fehlenden Dokumenten oder Urkunden allenfalls noch um marginale Gebühren handeln, die wir als gesamtverantwortliches Institut für Sie zunächst auslegen und bei deren Beschaffung wir gerne behilflich sind. Die Gebühr z.B. für eine fehlende Eheurkunde beträgt 15 Euro, um ggf. den letzten Personenstand der/des Verstorbenen nachweisen zu können. Sofern der Wohnsitz nicht mittels eines gültigen Personalausweises nachgewiesen werden kann, beschaffen wir zusätzlich die erforderliche Melderegisterauskunft. Das bedeutet, sobald die erforderlichen Dokumente für die finale Beurkundung eines Sterbefalls beim Standesamt nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, wird seitens des Amtes eine sog. Zurückstellung der Beurkundung ausgestellt, damit die Bestattung durchgeführt werden darf. Für eine solche Zurückstellung wird seit Oktober 2021 ebenfalls eine amtliche Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben.

Wie an diesen Beispielen leicht erkennbar wird, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um "versteckte Kosten" sondern lediglich um Eventualkosten, die anfallen können aber ortsabhängig oder situationsbedingt nicht anfallen müssen.
. . . . .
Bitte beachten Sie des Weiteren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn für Sie hierbei etwas unverständlich sein sollte, freuen wir uns über Ihre Nachfrage.
Vielen Dank.
Image
Image

Kontakt

Aabacus Bestattungen

Berliner Allee 68
30175 Hannover
 
FON:   0511 / 45 000 161
FAX:   0511 / 35 399 476

E-mail: info@aabacus-bestattungen.de
Web: www.Aabacus-Bestattungen.de

Search